Evangelische Kirchengemeinde Mühlhausen – Tairnbach

Aktuelle Vorgaben für das Treffen von Gruppen, Kreisen und Chören

Ausgehend von den Landesverordnungen zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der lokalen Situation bestehen mittlerweile für unsere Kirchengemeinde drei Schutzkonzepte, in denen alle notwendigen Regelungen niedergelegt und die entsprechenden Vorgaben für das jeweilige Vorgehen fixiert sind:

  • das „Schutzkonzept Gottesdienst“,
  • das „Kirchenmusikalische Schutzkonzept“,
  • ein „Allgemeines Schutzkonzept für Zusammenkünfte im Gemeindesaal“.

Auf dieser Grundlage feiern wir bereits seit dem 10. Mai Gottesdienste mit Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz, leider gegenwärtig auch ohne Gemeindegesang. Dieses Angebot wird mit ca. 25-30 Besuchern je Gottesdienst gut angenommen, womit wir auch die Kapazitätsgrenze von rund 35 Personen einhalten können.

Das „Allgemeine Schutzkonzept für Zusammenkünfte im Gemeindesaal“ ermöglicht nunmehr auch unseren kleinen Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern wieder regelmäßige Treffen, ab dem 1. Juli mit maximal 20 Personen. Bis auf die Krabbelgruppe, den Seniorenkreis und das Frauenfrühstück können sich die anderen Gruppen und Kreise damit wieder regelmäßig treffen, wobei in den Sommermonaten ausdrücklich auch der Schlossinnenhof mitbenutzt werden soll, um die Infektionsgefahr zu minimieren.

Das „Kirchenmusikalische Schutzkonzept“ koppelt das gemeinsame Singen und Musizieren an Mindestabstände sowie Mindestraumgrößen und maximale Probedauer. Damit ist auch in diesem Bereich nur eine schrittweise Rückkehr zu einem regelmäßigen Turnus möglich. Anfangend beim Posaunenchor am 13. Juli stellen wir uns aber darauf ein, dass der Probenbetrieb in den anderen Chören über den Sommer wieder anlaufen kann.

Natürlich kann es allerdings in dem gesamten Zusammenhang zu notwendigen Anpassungen bei Örtlichkeiten und Terminierung kommen. Wichtig ist, dass alle Verantwortlichen nach den aktuellen Schutzkonzepten handeln und jeweils eine Teilnehmerliste geführt wird. Diese bewahren wir für vier Wochen im Pfarramt auf und vernichten sie anschließend. Sie wird nicht elektronisch verarbeitet, sofern nicht ein Verdachtsfall dies notwendig machen sollte.

 

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